Auszug aus unserer Satzung:
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte & Pflichten.
- Alle Mitglieder, die das 16.Lebensjahr vollendet haben, haben das Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
- Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand oder der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten und sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
- Alle Mitglieder haben das Recht, unter Beachtung der Platzordnung sowie sonstiger, den Ablauf des Vereinslebens regelnder Ordnungen alle Vereinseinrichtungen zu benutzen.
- Die Mitglieder sind verpflichtet:
a. die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern,
b. das Vereinseigentum schonend und fürsorglich zu behandeln,
c. den Beitrag rechtzeitig zu entrichten - Arbeitsstunden
- a. Der Verein ist berechtigt, jedes Vereinsmitglied zur Ableistung von Arbeitsstunden für die Errichtung, Instandhaltung und Betreibung von Vereinseinrichtungen zu verpflichten und bei Nichterfüllung eine Ausgleichszahlung festzusetzen.
- b. Für die Anzahl der Arbeitsstunden pro Jahr und die Höhe der Ausgleichszahlung ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.
- c. Als Nachweis hat der Vorstand bei Arbeitseinsätzen eine Anwesenheitsliste zu führen, auf der die Anwesenden und die geleistete Arbeitszeit registriert werden.