Platzordnung

Liebe Hundesportler und Hundefreunde!

Wir möchten keine Ordnung um der Ordnung willen. Doch auch wir kommen um einen Rahmen, der ein störungsfreies Training und ein gemeinschaftliches Miteinander ermöglicht, nicht umhin. Auf dem Hundeplatz des Müncheberger Hundevereins wollen wir mit unseren Hunden Hundesport betreiben. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr!

  1. Auf dem Platz sind Mitglieder und interessierte Gäste willkommen, wenn sie körperlich und geistig in der Lage sind ihren Hund zu führen.
  2. Voraussetzung für das Betreten und die Nutzung des Hundeplatzes sind eine aktuelle Tierhalter-Haftpflichtversicherung und ein aktueller Impfnachweis für den/die Hunde.
  3. Jeder Hundeführer ist auf dem Hundeplatz für sein Hund verantwortlich.
  4. Vor dem Betreten des Hundeplatzes hat jeder Hund die Gelegenheit zum Lösen zu erhalten. Sollte der Hund sich dennoch einmal „unerlaubt“ auf dem Platz lösen, so sind die Hinterlassenschaften unaufgefordert zu beseitigen. Markierungen durch die Hunde an der Umzäunung, Sportgeräten und Aufbauten auf dem Platz sind zu unterbinden.
  5. Auf dem Weg zum Hundeplatz und auf dem -platz gilt die Leinenpflicht.
  6. Ausnahmen zur Leinenpflicht werden nur vom jeweiligen/er Ausbilder/ in erlassen!
  7. Die Trainingsgeräte sind kein Spielplatz.
  8. Während der Ausbildung sind die Anweisungen des/der Trainers/in unbedingt Folge zu leisten.
  9. Kranke Hunde dürfen nicht auf den Hundeplatz.
  10. Das Überqueren des Hundeplatzes hat ohne Störung des Ausbildungsbetriebes zu erfolgen.
  11. Gäste und Kinder, die keinen Hund zur Ausbildung führen, verhalten sich ruhig.
  12. Abfälle jeglicher Art sind durch den Verursacher selbst zu entsorgen.

Für Ihr Verständnis und der Beachtung der Platzordnung bedanken wir uns und wünschen eine erfolgreiche Ausbildung mit ihrem Hund. 

Der Vorstand des MHV