Auszug aus unserer Satzung:

 

§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte & Pflichten.
  2. Alle Mitglieder, die das 16.Lebensjahr vollendet haben, haben das Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
  3. Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand oder der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten und sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
  4. Alle Mitglieder haben das Recht, unter Beachtung der Platzordnung sowie sonstiger, den Ablauf des Vereinslebens regelnder Ordnungen alle Vereinseinrichtungen zu benutzen.
  5. Die Mitglieder sind verpflichtet:
    a. die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern,
    b. das Vereinseigentum schonend und fürsorglich zu behandeln,
    c. den Beitrag rechtzeitig zu entrichten
  6. Arbeitsstunden
  • a. Der Verein ist berechtigt, jedes Vereinsmitglied zur Ableistung von Arbeitsstunden für die Errichtung, Instandhaltung und Betreibung von Vereinseinrichtungen zu verpflichten und bei Nichterfüllung eine Ausgleichszahlung festzusetzen.
  • b. Für die Anzahl der Arbeitsstunden pro Jahr und die Höhe der Ausgleichszahlung ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.
  • c. Als Nachweis hat der Vorstand bei Arbeitseinsätzen eine Anwesenheitsliste zu führen, auf der die Anwesenden und die geleistete Arbeitszeit registriert werden.