Die Begleithundeprüfung (BH) ist sozusagen die Basisausbildung für alle Hunde. Nach einer umfangreichen Ausbildung, sollte durch die Abnahme eines unabhängigen Prüfers, die Alltagstauglichkeit des Hundes festgestellt werden. Als erste Hundesportprüfung ist sie ebenso die Grundlage für weitere, aufbauende Prüfungen und Aktivitäten im Hundesport, Turniersport und höhere Leistungsprüfungen. Durch das Bestehen wird dem Tierbesitzer und dem Hund gleichsam bestätigt, dass man ein gutes Team ist und darauf aufbauen kann. An einem Termin kann man mit maximal zwei Hunden teilnehmen.
Für die Aufnahme zur Prüfung bestehen einige Zulassungsvoraussetzungen:
- Der Hund muss mindestens 15 Monate alt sein
- Der Hund muss eindeutig identifizierbar sein (Tätowierung oder Chip)
- Als Nachweis können eine Leistungsurkunde oder Papiere wie z.B. der Stammbaum dienen.
- Der Hund muss geimpft sein und der Hundebesitzer sollte eine gültige Tierhalter Haftpflichtversicherung vorweisen können.
- Als Hundeführer muss man Mitglied in einem Verein sein.
Bestandteile der Begleithundeprüfung:
- Es erfolgt ein schriftlicher Sachkundetest, in dem man Fragen zum Thema Hund, Hundehaltung und Hundeführung beantworten muss.
- Die praktische Prüfung auf dem Übungsplatz – der Unterordnungsteil – erfolgt nach einem festgelegten Schema, dabei muss der Hund mit und ohne Leine ein Laufschema absolvieren. Dabei werden die Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz, Platz, Herankommen und Ablegen unter Ablenkung mit Punkten bewertet.
- Verhalten im Straßenverkehr – nach dem bestandenen Unterordnungsteil soll der Hund außerhalb des Übungsplatzes zeigen, dass er sich in der Öffentlichkeit sicher bewegen kann (z.B. Radfahrer, Jogger etc.)